
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Seit 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro. Der neue Flyer des ZDH informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften (z. B. Eigentümer einer Eigentumswohnung) können die Handwerkerleistungen für das Gemeinschaftseigentum – im Regelfall über einen Verwalter – beauftragen und so den Steuerbonus nutzen.
Den Flyer zum Steuerbonus stellt Ihnen der Zentralverband des Deutschen Handwerks als PDF-Datei zum Downloaden zu Verfügung: Flyer des ZDH